Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
20.11.2012

Abmahnung Argus TM UG Kanzlei Sandhage

Die Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte ist mit einem neuen Abmahner am Start. Diesmal vertritt die Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte die Argus TM UG (dein-oelscheich.de). Die Argus TM UG hat Ihren Sitz angeblich in der Nelkenstraße 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Baden-Württemberg. Unter der gleichen Adresse ist auch die Stecker Kabel Adapter UG, eine weitere Abmahnerin der Kanzlei Sandhage ansässig. Vor wenigen Wochen haben wir uns auf Grund der massiven Abmahnwelle der Stecker Kabel Adapter UG den Firmensitz einmal näher angesehen. Hier teilen sich mehrere Firmen einen Briefkasten mit die Argus TM UG (haftungsbeschränkt).

In der Abmahnung lässt die ARGUS TM UG einen angeblichen Wettbewerbsverstoß wegen der Nichtbelehrung nach § 8 AltölV beanstanden. § 8 AltölV sieht vor, den Verbraucher über eine Rücknahmestelle für gebrauchte Öle beim Vertrieb von z.B. Getriebeöl zu belehren.

In der Abmahnung der ARGUS TM UG wird Bezug auf die Entscheidungen des OLG Hamburg (Az.: 5 W 59/10) und des OLG Brandenburg (Az.: 3 U 113/11) genommen, in denen ausgeführt wird, dass die AltölV eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt.

Der Gegenstandswert der Abmahnung der ARGUS TM UG der Kanzlei Sandhage mit 15.000 € beziffert.

Wir raten jedem Fall dringend davon ab, die mit der Abmahnung der Argus TM UG durch die Kanzlei Sandhage übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Unterlassungserklärung, wie der BGH erst kürzlich festgestellt hat, lebenslang Gültigkeit hat.