Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
07.04.2013

Abmahnung Anke Merkens

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte zu. Mit dieser Abmahnung lässt Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte den eBay-Auftritt eines Mitbewerbers beanstanden.

Frau Anke Merkens wirft diesem Mitbewerber vor, sich nicht an die gesetzlichen Informationspflichten zu halten. So soll dieser Mitbewerber der Frau Anke Merkens angeblich eine veraltete Widerrufsbelehrung eingesetzt haben, sowie angeblich unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes vorhalten.

Mit der Abmahnung der Frau Anke Merkens fordert diese durch ihre Rechtsanwälte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiter sollen die der Frau Anke Merkens durch die Beauftragung ihrer Anwälte entstandenen Kosten erstattet werden.

Der Gegenstandswert der Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte wird mit 10.000 EUR beziffert. Hieraus resultieren Kosten der Abmahnung der Frau Anke Merkens in Höhe von 651,80 EUR.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte erhalten haben sollten, raten wir an, diese Abmahnung nicht als „Abzocke“ abzutun und die Abmahnung grundsätzlich zunächst ernst zu nehmen. Insbesondere sollte bedacht werden, dass durch die unreflektierte Unterzeichnung der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung ein Vertrag zwischen dem Empfänger der Abmahnung und Frau Anke Merkens zu Stande kommt. Gerne können Sie uns hierzu ansprechen.