Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
28.09.2012

Abmahnung Allie Haze – I Love Sex MIRCOM

Die Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd., vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, lässt an dem Werk „Allie Haze – I Love Sex“ urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, wird erklärt, dass die Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film

Allie Haze – I Love Sex

habe.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Allie Haze – I Love Sex“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller beigefügten vorgefertigten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „Allie Haze – I Love Sex“ der Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. öffentlich zugänglich zu machen.
Ebenso soll sich der Unterzeichner dazu verpflichten, die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR zu erstatten. Dies könne jedoch durch fristgerechte Zahlung des pauschalen Abgeltungsbetrages vermieden werden.

Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung der Firma M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.