Die Aeronaut Fashion UG (haftungsbeschränkt), Fürstenbergstraße 171, 60322 Frankfurt am Main, lässt durch Rechtsanwalt Saroglakis angebliche Markenverstöße an der Wortmarke „A87“, die die Aeronaut Fashion UG tatsächlich beim DPMA eingetragen bekommen hat, zur Abmahnung bringen. Rechtsanwalt Saroglakis ist uns auch durch andere Abmahner bekannt.
Die Wortmarke „A87“ ist zugunsten der Aeronaut Fashion UG aus Frankfurt in den Klassen 18, 25 und 28 eingetragen beim DPMA eingetragen (Registernummer 302009017134). Ebenso ist A87 als Wortmarke als Gemeinschaftsmarke europarechtlich zugunsten der Aeronaut Fashion UG registiert.
In Folge der unrechtmäßigen Benutzung der Wortmarke „A87“ sei die Aeronaut Fashion UG berechtigt, Unterlassung zu verlangen, so Rechtsanwalt Saroglakis.
Durch die Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme könne die Angelegenheit zum Abschluss gebracht werden.
In keinem Fall sollten Sie die Abmahnung der Aeronaut Fashion UG als Abzocke abtun. Wir raten zudem nicht dazu an, die der Abmahnung der Firma Aeronaut Fashion UG durch die Kanzlei Saroglakis beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.
Artikel
09.10.2012