Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
20.05.2013

Abmahnung Abzocke fashX.de Julia Wichmann

Uns liegt eine Abmahnung der Frau Julia Wichmann als Geschäftsführerin des Onlineportals fashX.de vor. Die Abmahnung, die angeblich der Justiziar, Herr Stefan Lorenz, (der „Rechtsabteilung“) im Namen der Frau Julia Wichmann ausspricht, mutet sehr eigenartig an und ist aus unserer Sicht mehrfach bedenklich:

„Sehr geehrter […], 

Sie haben in der oben genannten Ebay-Auktion ein Bild von uns gestohlen und es auf der Internetplattform von Ebay für Ihre Zwecke missbraucht, daher sind wir dazu gezwungen bereits am […] den Fall bei Gericht vorzutragen über unseren Rechtsanwalt den Herr Peter und gleichzeitig wird Ihnen eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung zugesandt. Durch dieses vorgehen erhöhen sich die Gebühren alleine aufgrund der Kostennote des Anwaltshonorars erheblich, nämlich um etwa 1545,- Euro. Sollte es dann noch zu einer Gerichtsverhandlung kommen, vermehren sich diese Gebühren nochmals deutlich. Zusätzlich der gleichen Kosten die für ihren eigenen Rechtsanwalt und natürlich die noch folgenden Gerichtsgebühren anfallen. Der Streitwert des Verfahrens wird je gestohlenem Bild auf 45.000 Euro festgelegt. Ein Rechtsanwalt verlangt bei diesem Streitwert ungefähr 240 bis 300 Euro netto die Stunde. 

Es wird ihnen also genau vorgeworfen, dass Sie ein Bild in der oben genannten Ebay-Auktion, widerrechtlich gegen den Willen des Besitzers, "Frau Julia Wichmann Geschäftsführerin des Onlineportals fashX.de" in ihrer Ebay-Auktion […] genutzt haben. Die alleinigen Bildrechte an diesem Bild sind jedoch Eigentum der Firma fashX.de. Dass die Nutzung der Bilder von fashX.de nicht gestattet sind, steht unter anderem in den AGB`s der Firma fashX. Es ist dabei auch völlig unerheblich, ob Sie das Bild von fashX.de direkt kopiert haben oder von einer der zahlreichen Partnerwebseiten unseres Unternehmens oder auch direkt aus Google. Fakt ist dabei, dass es unser Bild ist welches gestohlen wurde. Es gibt aber auch "Unternehmen" die unsere Bilder benutzen dürfen, allerdings gehören Sie […] nicht zu unseren Vertragspartnern, die autorisiert sind, die Bilder zu nutzen. Sollten Sie den Artikel aktuell nicht auf unserer Homepage finden können, so ist er aktuell ausverkauft, wird aber in den nächsten Wochen wieder herein kommen. 

Wir fordern von Ihnen daher die Summe in Höhe von 1476,84 Euro, diese Summe ist in den AGB`s der Webseite von fashX.de bei dem Diebstahl des Bildes vertraglich festgeschrieben und dadurch automatisch Vertragsbestandteil, es müssen folglich bis zum […] auf das Konto von "Frau Julia Wichmann" der fällige Betrag angewiesen werden, um einem möglichen Gerichtsverfahren aus dem Wege zu gehen. 

Weiteres zudem Verfahren können Sie der Homepage von fashX entnehmen. 

[…]. In den AGB`s finden Sie auch die Summe die als reiner Schadenersatz gefordert wird, neben den Kosten für die Abmahnung, der Unterlassungserklärung und den Anwaltsgebühren. Wobei die Schadenersatzsumme letztendlich nur rund 1/8 (12,5%) der Gesamtkosten ausmachen werden. 

Es geht in diesem Fall hier aber auch noch weiter, da es sich um den Diebstahl geistigen Eigentums handelt, reden wir hier auch von einer Straftat. Welche alleine vom Wert der Schädigung her, deutlich über einem Ladendiebstahl liegt. Da wird also auch definitiv ein Strafverfahren auf Sie hinzukommen, welches im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe enden könnte, sofern die Kosten nicht getragen werden können für die vom Gericht verordnete Strafe oder falls zuvor ähnliche Delikte begangen wurden sind. Dieses würde mit der Bezahlung von 1476,84 Euro ebenfalls nicht zur Anzeige gelangen. Ebenso wenig wie die Meldung beim zuständigen Finanzamt, da Sie mit der Nutzung von professionellen Bildern auf der Plattform Ebay ein gewerbsmäßiges handeln suggerieren, das erstens beim Gewerbeamt angemeldet werden müsste und zweitens müssten alle Ihre Ebayauktionen dementsprechend mit der entsprechenden Widerrufsbedingung versehen sein. Dieses ist aber nicht der Fall bei Ihnen aktuell, so dass im Grunde jede Ebay-Auktion abgemahnt werden müsste, was im Laufe des Verfahrens auch geschehen würde. 

Für die Anzeige werden wir bei der Polizei ihre persönlichen Daten zur eindeutigen Identifikation der Person unter anderem mit einreichen. Sowie die Ebay-Auktion und Ihre Daten ausdrucken und den jeweiligen Behörden übergeben, wie der z.B. der Steuerstrafbehörde, dem Gewerbeaufsichtsamt und der Polizei. 

[…] 

Die Anzeige wird am […] gegen Sie gestellt werden. Weiteres wird dann in den folgenden Gerichtsverhandlungen geklärt werden müssen. Außer es kommt bis zum 

[…] 

die geforderte Summe als Entschädigung bei "Frau Julia Wichmann" in Höhe von 1476,84 Euro an, in diesem Fall würden wir auf etwaige Schritte und Maßnahmen vollständig verzichten, als die da wären, Abmahnung, Unterlassungserklärung, Schadenersatzforderung und die Strafanzeige. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass am […] der Rechtsanwalt Peter mit dem Fall beauftragt wird und wir gegen Sie gerichtlich vorgehen werden. Ab dem […] erhöhen sich die Kosten definitiv und ein Stoppen des Verfahrens ist nicht mehr möglich! Eine Verhandlung der Summe ist ebenfalls nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns aktuell in einem offenen Verfahren befinden und wir keinerlei weitere Informationen preisgeben können, um die polizeizlichen Ermittlungen nicht zu behindern und um dem Gerichtsverfahren nicht vorzugreifen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Stefan Lorenz 

Justiziar 

 

fashX.de 

28195 Bremen 

Rechtsabteilung@fashx.de“

Wir bezweifeln doch sehr, dass diese Abmahnung der Frau Julia Wichmann von einem Juristen ausgesprochen wurde. Wenn dies der Fall sein sollte, macht dieser Justiziar sicherlich gerade seine ersten Gehversuche im Urheberrecht (von den Rechtschreibfehlern einmal ganz abgesehen). Hierzu im Einzelnen:

Wenn die fashX.de tatsächlich über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, die in der der Lage ist, wenn auch sehr eigenartig anmutende Abmahnungen auszusprechen, wird sie kaum ein Anrecht darauf haben, die Kosten für einen externen Rechtsanwalt ersetzt zu bekommen. Vielmehr wird sie selbst auf diesen Kosten sitzen bleiben. Der Betrag in Höhe von 1476,84 EUR ist zudem nicht ansatzweise nachvollziehbar und völlig übersetzt.

Der in der Abmahnung angegebene Streitwert in Höhe von 45.000 EUR für wohlgemerkt ein Bild bei eBay ist völlig überzogen. Vielmehr werden hiervon Gerichten, wenn auch bundesweit nicht einheitlich, im Wege der Lizenzanalogie deutlich geringere Beträge zugesprochen.

Wenn die fashX.de auf Ihre AGB verwiest, in denen zu lesen ist 

„Das Kopieren unserer Bilder ist strengstens verboten. Es ist weiterhin nicht gestattet, unsere Bilder zu kopieren und zu bearbeiten und anschließend auf fremden Webseiten einzustellen. Können wir unsere Bilder auf fremden Webseiten wiederfinden, so wird dieses mit 987,20 Euro in Rechnung gestellt, je Bild und anschließend gerichtlich geltend gemacht. Es ist niemanden gestattet unsere Bilder herunter zu laden und diese nach zu bearbeiten oder zu entfremden, jegliche Nutzung dieses geistigen Eigentums wird zu Anzeige gebracht (Quelle: fashx.de/conditions.php)“

Abmahnung fashX.de 1

hat diese Formulierung in den AGB der fashX.de im Verhältnis zum Abgemahnten keinerlei Auswirkungen, da diese AGB gerade nicht wirksam einbezogen wurden. Ein Vertrag mit der Abgemahnten ist gerade nicht zu Stande gekommen (Allgemeine Vertragsbedingungen), die entsprechende AGB konnte damit auch nicht Vertragsbestandteil werden. Dies zeigt sich auch daran, dass die Firma fashX  mit der Abmahnung keinen vertraglichen Anspruch durchzusetzen versucht, sondern Schadensersatz begehrt. Auch verwundert es, dass die fashX.de in Ihren AGB lediglich einen Betrag von 987,20 EUR „festsetzt“, gleichwohl aber 1.476,84 EUR einfordert.

Ob die Drohungen der fashX.de mit einer strafrechtlichen Verfolgung bereits selbst schon eine Nötigung darstellen, ist von den Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen.

Wenn die fashX.de sodann noch eine Mittelung an das Finanzamt in Ihr Drohschreiben erwähnt, dürfte der Eindruck der Abzocke spätestens hierdurch bestätigt werden. Warum die Nutzung von „professionellen Bildern“ auf der Plattform EBay ein gewerbsmäßiges handeln suggerieren soll, verschließt sich. Auffällig ist zudem, dass die fashX.de unter gleicher Domain selbst im Impressum schreibt, es würde sich bei ihrer Internetseite um einen privaten Internetauftritt handeln. Abmahnung fashX.de 2Ein Schmunzeln kann man sich auch diesbezüglich kaum verkneifen. Dies zumal Frau Julia Wichmann selbst eine Widerrufsbelehrung vorhält und in großem Umfang z.B. Textilien an Endverbraucher anbietet.

Auch scheint sich die fashX.de ihren eigenen Verfehlungen nicht bewusst zu sein. Sofern die fashX.de in Ihrem Drohschreiben weitere Abmahnungen ankündigt, wäre sie gut beraten, erst einmal „vor der eigenen Haustüre zu kehren“ und z.B. ihre Widerrufsbelehrung in Ordnung zu bringen.

Fazit: Wir raten dringend davon ab, auf eine derartige Abzocke wie die der fashX.de ohne anwaltliche Beratung einzugehen. Die Forderungen sind völlig überzogen. Ob die fashX.de überhaupt über die entsprechenden Bildrechte verfügt, mögen wir ebenfalls zu bezweifeln. In jedem Fall ist uns kein einziges Verfahren bekannt, in dem es zu strafrechtlichen Konsequenzen in Folge der unberechtigten Verwendung eines Lichtbildes bei eBay gekommen ist. Auch diese Drohungen gehen insoweit ins Leere. Vielmehr soll hier (unserer Ansicht nach mit teilweise unzulässigen Mitteln) eine Drohkulisse aufgebaut werden, um den Empfänger der Abmahnung möglichst schnell zu einer Zahlung zu bewegen (auf welches Konto denn eigentlich?). Dass der Verfasser nicht allzu viel Ahnung vom Urheberrecht hat, haben wir bereits oben dargestellt. Auch wirft sich die Frage auf, warum die fashX.de ihrer „Abmahnung“ nicht gleich eine Unterlassungserklärung beifügt…

In der Vergangenheit haben wir bereits mehrfach über eine derartige Abzocke in Bezug auf Abmahnungen berichtet