Die Autorin, Fotografin und Journalistin Elke Bräunling lässt durch die Rechtsanwälte INDE (Deutsch Indische Rechtsanwaltskanzlei), Berlin, eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen. Partner der Anwaltssozietät "InDe® Rechtsanwälte" (GbR), die bei uns bis dato noch nicht wegen (urheberrechtlichen) Abmahnungen in Erscheinung getreten ist, sind Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Sascha Hartmann und Herr Rechtsanwalt Andreas Krause.
Mit der Abmahnung der Frau Elke Bräunling lässt diese die angeblich unberechtigte Verwendung ihrer Kurzgeschichten beanstanden. Auch Kurzgeschichten sind urheberrechtlich als Sprachwerke einzuordnen und genießen urheberrechtlichen Schutz. Werden Kurzgeschichten im Internet ohne eine entsprechende Genehmigung von Frau Elke Bräunling verwendet, wird hierdurch das Urheberrecht der Frau Elke Bräunling beeinträchtigt. Gegen diese Urheberrechtsverletzung ist Frau Elke Bräunling offensichtlich gewillt, im Wege von Abmahnungen vorzugehen.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung lässt Frau Elke Bräunling die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.989,00 EUR durch die Rechtsanwälte INDE einfordern.
Dieser seitens Frau Bräunling eingeforderte Schadensersatzbetrag ist unserer Auffassung deutlich übersetzt. Auch sollte die seitens Frau Bräunling mit der Abmahnung durch die Rechtsanwälte INDE (Deutsch Indische Rechtsanwaltskanzlei) vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne entsprechende Modifikationen unterzeichnet werden.