Die Abmahnerin Carola Gonzalez von der Heine Apotheke Blankenese, Hamburg, und Rechtsanwalt Patrick Richter sind vom LG Hamburg, Urteil vom 30.04.2015, Az. 327 O 257/14, im Zuge einer Widerklage und Drittwiderklage wegen Rechtsmissbrauchs und vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 06.05.2015).
Seit November 2011 hat die Hamburger Apothekerin und Inhaberin der Heine Apotheke Blankenese, Frau Carola Gonzalez, durch die Hamburger Rechtsanwälte Richter Süme massenhaft Onlinehändler abmahnen lassen (wir berichteten).Bis Februar 2013 waren, nach eigenen Bekundungen der Abmahnerin, 169 Abmahnungen ausgesprochen, sodass sich deshalb die Frage der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen stellte.Nachdem wir für...
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06.05.2015