Nachdem andere Kanzleien schon darüber berichtet hatten, dass eBay selbständig in die Artikelbeschreibungen der gewerblichen Verkäufer eingegriffen hat, ist das Problem aktuell noch nicht behoben.
Was hat eBay aber verändert?
Die Firma eBay blendet momentan bei einigen gewerblichen Verkäufen folgenden Text ein:
Demnach wird die Widerrufsfrist und die Bestimmungen der Rücksendekosten automatisch eingeblendet. Dies erscheint zunächst hilfreich für einen Verbraucher, da er die wichtigsten Informationen, Widerrufsfrist und Vereinbarung zu den Rücksendekosten, in einer Überschrift kurz und bündig dargestellt bekommt.
Was ist das Problem ?
Nach den bisherigen Berichten hierzu und eigenen Nachforschungen liest eBay die Widerrufsfrist der jeweiligen Verkäufer nicht richtig aus. Es gibt Anbieter die wollen Ihren Kunden eine Widerrufsfrist von 1 Monat oder länger anbieten. Andere bieten eine Widerrufsfrist von 14 Tagen an. Bei dem oben dargestellten Screenshot befindet sich in der Belehrung des Verkäufers tatsächlich eine 14-tägige Widerrufsfrist.
Des Weiteren enthält der Standartsatz über der Widerrufsfrist einen falschen Hinweis auf den zeitlichen Moment der Widerrufsmöglichkeit:
"Nachdem der Artikel bei Ihnen eingegangen ist, ..."
Dies entspricht jedoch nicht dem gesetzlichen Willen. Ein Widerruf ist nach dem Gesetz auch schon vor Erhalt der Ware möglich. Nur die Widerrufsfrist beginnt im Normalfall nicht vor Erhalt der Ware zu laufen. Der Widerruf kann aber wie schon erwähnt davor erfolgen.
Auch gefährlich könnte der Hinweis auf die Rücksendekosten sein:
"Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 EUR nicht übersteigt"
Auch dieser Satz kann für einen Verbraucher irreführend sein. Grundsätzlich gibt es für die Kostentragung der Rücksendekosten durch den Verbraucher bzw. Käufer bei einem Widerruf gesetzliche Ausnahmen bzw. Bedingungen. Aber auch die Höhe der Rücksendekosten sind beschränkt. Es müssen nur die regelmäßigen Rücksendekosten vom Verbraucher übernommen werden.
Welche Folgen kann dies haben?
Folge dieser falschen Einblendung könnte u.a. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sein. Nach dem Gesetzeswortlaut des § 360 BGB muss dem Verbraucher u.a. eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung zur "Verfügung" gestellt werden. Da sich die Widerrufsfrist zwischen der von eBay automatisch generierten Information und der in der Widerrufsbelehrung tatsächlich enthaltenen Frist teilweise unterscheiden, könnte eine unlautere Handlung gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 360 BGB vorliegen. Gleiches gilt für den irreführenden Hinweis in Bezug auf den Widerruf "nach Erhalt der Ware".
Aber auch die Wirksamkeit der Belehrung bzw. der Beginn der Widerrufsfrist gegenüber dem Verbraucher kann aufgrund dieser widersprechenden Fristen fraglich sein.
Wie können Sie sich schützen?
Nach unserem momentanen Kenntnisstand ist eBay über die Problematik informiert. Verkäufer die eine diesbezügliche Gefahr ausschließen wollen, sollten zunächst prüfen ob Ihre Angebote davon betroffen sind und im Notfall die Verkäufe beenden.
Eine andere Option ist gegebenenfalls im Verkäuferkonto die Einstellungen zur Rücknahmeabwicklung zu löschen. Diese vorhandene Einstellung scheint wohl die Ursache für die Darstellung durch eBay zu sein.
EBay beschreibt das Vorgehen bzgl. der Rückabwicklung wie folgt:
"So können Sie den eBay-Rückgabeprozess abwählen:
1. Loggen Sie sich auf Mein eBay ein. Klicken Sie auf Mitgliedskonto und wählen Sie Einstellungen.
2. Gehen Sie nach unten zu Einstellungen für die Abwicklung von Rücknahmen.
3. Dort finden Sie eine Option zur Abwahl des eBay-Rückgabeprozesses. Wenn Sie doch wieder den neuen
Rückgabeprozess nutzen möchten, können Sie diese Option jederzeit wieder aktivieren."
Ob dies die Darstellung in der Artikelbeschreibung tatsächlich verhindert, wird sich zeigen.
Wir hoffen eBay trägt schnellstmöglich zur Sachaufklärung bei.
Fazit: Ein starkes Stück, was sich eBay hier wieder geleistet hat. Man sollte doch glauben, dass eBay in der Lage ist, derartige Probleme zu erkennen.