Immer Wieder finden sich in Onlineshops Formulierungen wie diese:
„Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen"
Das Landgericht Arnsberg urteilte am 3. September 2015, dass der Betreiber eines Online-Shops wettbewerbswidrig handelt, wenn seine Webseite die Angabe enthält, er übernehme „keinerlei Gewähr für die (…) bereitgestellten Informationen.“Im verhandelten Fall ging es um den Betreiber eines Online-Shops, der auf seiner Seite einen Gewährleistungsausschluss veröffentlicht hatte: „Inhalt des Onlineangebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten...
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18.09.2015