Sehr aktuell und von den Gerichten viel diskutiert ist die Frage, ob DSGVO-Verstöße wettbewerbsrechtlich abmahnbar sind. Hierzu positionierte sich das OLG Stuttgart mit seinem Urteil vom 27.02.2020, indem es eine solche Abmahnbarkeit bejahte, nachdem die Vorinstanz zu einem anderen Ergebnis gekommen war. Darüber hinaus äußerte sich das Gericht über die Anwendbarkeit von § 13 TMG neben der DSGVO. Angebote ohne DatenschutzerklärungIn dem Verfahren klagte ein Wirtschaftsverband gegen einen gewerblichen Händler für Kraftfahrzeugteile es zu unterlassen, im Internet Angebote ohne Datenschutzerklärung vorzuhalten. Auf der Internethandelsplattform eBay hatte der Händler Autoreifen zum Sofortkauf angeboten. Dabei gab er Firmenname, Postanschrift, Telefonnummer, Faxnummer und...
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13.07.2020