Ein Sachverständiger kann in einem Zivilprozess wie ein Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden, falls gegenüber einer Partei des Prozesses kein neutrales Verhalten zeigt oder sonst nach verständiger Würdigung des Sachverhalts ein konkreter Anlass für eine Partei besteht, dem Sachverständigen ein Misstrauen gerechtfertigt entgegenzubringen.
Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Oldenburg für Fälle, in denen ein Sachverständiger schon vor dem Prozess für eine der Parteien als Privatgutachter tätig geworden war. Erfahrungsgemäß kann man in einem solchen Fall nicht ausschließen, dass der Gutachter dazu neigt, Erwartungen seines Auftraggebers zu erfüllen.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 12.07.2012
2 W 38/12
jurisPR-PrivBauR 2/2013, Anm. 3