Ein Strukturvertrieb unterscheidet sich von einem strafbaren Schneeballsystem, weil Teilnehmer eines Strukturvertriebes alleine durch den Verkauf von Produkten Gewinne erzielen können und nicht zwingend darauf angewiesen sind, weitere Verkäufer anzuwerben.Ein Unternehmen vertreibt Uhren, Schmuck, Nahrungsergänzungsmittel und weitere Produkte im Direktvertrieb durch selbständige Vertriebspartner. Diese erhalten für verkaufte Produkte eine Provision. Weiterhin sind diese Verkäufer gehalten, weitere Vertriebspartner zu werben, an deren Umsätzen sie dann ebenfalls prozentual beteiligt sind. Der klagende Antragsteller sieht in dieser Konstruktion die Strukturen eines verbotenen Schneeballsystems.Die Struktur des Vertriebs basiert zunächst auf einer Online-Registrierung als...
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30.04.2016