Mit Urteil vom 27.09.2016 (Az. 7 O 586/16) hat das Landgericht Braunschweig die Klage eines vom Abgasskandal betroffenen VW-Kunden auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zurückgewiesen. Der Kläger machte Volkswagen den Vorwurf, ihn arglistig über die wahren Emissionswerte getäuscht zu haben. Zu seinem Scheitern führten die hohen Ansprüche des Gerichts an die Darlegungslast. Der Kläger vermochte den zuständigen Richter nicht zu überzeugen, dass die Stickoxidwerte für seinen Kaufentscheid von Bedeutung waren. Ebenso wenig konnte er die Behauptung belegen, das Fahrzeug erfülle die Euro-5-Abgasnorm ohne Manipulation nicht.SachverhaltIm September 2015 wurde bekannt, dass VW beim Dieselmotor des Typs EA189, die Messung der Abgaswerte manipuliert hatte. Eine Software in der...
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08.12.2016