Im Januar 2015 fand mit dem Urteilsspruch des BGH ein Fall seinen juristischen Abschluss, der Gerichte über zwei Jahre lang beschäftigt hatte und bei dem es um die Zulässigkeit der Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments ohne ärztliches Rezept ging. Hintergrund war ein Streit im Apotheker-Milieu. Apotheker K hatte abgelehnt, an eine Kundin ein von ihr gewünschtes Blutdrucksenkungsmittel abzugeben, da es sich um verschreibungspflichtiges Mittel handelte. Die Kundin hatte kein entsprechendes ärztliches Rezept vorlegen können. Statt den ärztlichen Notdienst in Anspruch zu nehmen und sich so das notwendige Rezept zu verschaffen, suchte die Kundin die Apotheke der Apothekerin B auf. Nachdem die Kundin ihren Wunsch geäußert hatte, setzte sich B telefonisch mit einer...
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02.02.2015