Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit seinem Urteil vom 03.03.2015 unter den Az. T 492/13 und T 493/13 entschieden, dass eine grafische Darstellung auf einem Spielbrett (im vorliegenden Fall das Spiel “Mensch ärgere dich nicht”) keine Bildmarken für das Segment Spiele, Spielwaren und entsprechende Dienstleistungen sein können. Für weitere der angemeldeten Waren müsse die Anmeldung noch geprüft werden, weil die Zurückweisung der Eintragung zu undifferenziert sei. Geklagt hatte die bekannte Berliner Firma Schmidt Spiele GmbH gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), kurz: HABM.Die Klage richtet sich gegen zwei Entscheidungen des HABM vom 03.07.13 über die Anmeldung von Bildmarken, die Spielbretter von klassischen Brettspielen...
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06.08.2015