Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit seinem Urteil vom 25. November 2016 entschieden, dass ein neues, über einen Internethändler gekauftes Buch auch dann der Buchpreisbindung unterliegt, wenn der Kaufvertrag widerrufen und das an den Händler zurückgesandte Buch anschließend als gebrauchte Retoure verkauft wird.Hintergrund der Entscheidung ist ein Rechtsstreit um einen Unterlassungsanspruch nach dem Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG). Folgender Sachverhalt lag dem Fall zugrunde: Ein Händler hatte auf dem Marketplace von Amazon das Buch "Hitler, Mein Kampf - eine kritische Edition" zum Preis von 148,95 Euro angeboten, obwohl der zu diesem Zeitpunkt gültige gebundene Preis bei 59,00 Euro lag. Dagegen klagte ein Buchpreistreuhänder auf Unterlassung und unter Verweis auf § 5...
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19.01.2017