Nun ist es soweit. Ab heute können Verbraucherschutzverbände nunmehr auch Datenschutzverletzungen abmahnen und gerichtlich verfolgen.Dem Gesetzentwurf war hierzu bereits zu entnehmen:„Die Entwicklungen in der Informationstechnik ermöglichen es Unternehmern, personenbezogene Daten von Verbrauchern in immer größerem Umfang zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Unternehmer, die mit Verbrauchern über Verträge verhandeln oder mit Verbrauchern Verträge schließen, erheben, verarbeiten und nutzen in immer größerem Umfang personenbezogene Daten der Verbraucher. Diese Daten werden nicht nur für die Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen dem Unternehmer und Verbraucher erhoben, verarbeitet und genutzt, sondern immer häufiger auch vom Unternehmer zu anderen Zwecken...
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24.02.2016