Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
31.07.2015

AIDA Cruises darf 20% Anzahlung nicht überschreiten

Größere Reisen werden in der Regel lange vor Reiseantritt gebucht. In der Reiseveranstaltungs-Branche ist es üblich, dass bei Vertragsabschluss beziehungsweise nach Zusendung der Reiseunterlagen vom Reisenden eine Anzahlung auf den Reisepreis verlangt wird. Die dann noch ausstehende Restsumme auf den Reisepreis soll dann vertragsgemäß zumeist kurz vor Reiseantritt beglichen werden. Damit wird das Risiko des Reiseveranstalters, dass der Buchende die Reise wegen Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunwilligkeit oder anderen Gründen nicht antritt teilweise abgedeckt. Auch kann er so bestimmte Vorleistungen im Zusammenhang mit der Reise abdecken. Auf der anderen Seite geht der Buchende mit der Anzahlung in Vorleistung und trägt ein gewisses Risiko, dass seine Anzahlung bei...