Ansprüche aufgrund eine illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Material im Internet verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Dies stellte das AG Düsseldorf in einem Urteil vom 13.01.2015 (Az. 57 C 7592/14) fest und nahm zugleich zu den Voraussetzungen der Berechnung einer Lizenzanalogie sowie zu Fragen der sekundären Darlegungslast Stellung.Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens hatte der Kläger als Rechteinhaber eines urheberrechtlich geschützten Filmwerkes bereits 2010 den Beklagten wegen illegaler Verbreitung dieses Werkes im Internet entsprechend abgemahnt. Auslöser für die Abmahnung war die Nutzung des auf dem Prinzip des Filesharings basierenden Dienstes Bittorent durch den Beklagten. Im Rahmen dieser Nutzung werden auch bei einem ausschließlich...
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28.02.2015