Das Landgericht Feldkirch entschied am 07.08.2019, dass aufgrund einer rechtswidrigen Datenverarbeitung sensibler Daten dem Kläger ein Schadenersatz von 800 EUR zustehe.Wie ist bei Verstoß gegen die DSGVO der Schadenersatz zu bemessen?Kläger war ein Rechtsanwalt, Beklagte die österreichische Post. Der Kläger forderte sie zur Auskunftserteilung über die ihn betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten auf. Zeitgleich erbat er Auskunft über die Zwecke der Datenverarbeitung, Speicherdauer, Herkunft und weitere Empfänger der Daten. Dem kam die Beklagte verspätet und zunächst unvollständig nach. Die Datenverarbeitung bzw. -speicherung bezog sich insbesondere auf Informationen über parteipolitische Präferenzen des Klägers, einer nicht mehr aktuellen Wohnanschrift sowie...
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28.04.2020