Wer einen zwanzig Jahre alten Artikel als "neu" anbietet, handelt wettbewerbswidrig. Das gilt auch dann, wenn die Ware unbenutzt und originalverpackt ist. So das Urteil des Landgerichts (LG) Aachen vom 13.01.2015 (Az. 41 O 60/14).Im Dezember 2013 schaltete der Beklagte auf der Verkaufsplattform eBay-Anzeigen, in denen er Kugellager aus der Produktion der Schaeffler-Gruppe anbot. Der Kläger beanstandete, dass die als neu angebotene Ware bereits in den 1980er-Jahren hergestellt und dann eingelagert worden war. Er ließ den Beklagten abmahnen und fordert von ihm die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem stellte er ihm die in Zusammenhang mit der Abmahnung entstandenen finanziellen Aufwendungen in Höhe von 219,35 Euro in Rechnung. Der Beklagte gab zwar die geforderte...
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29.05.2015