Das Landgericht (LG) in Bielefeld hat mit seinem Urteil vom 04.03.2015 unter dem Az. 4 O 211/14 entschieden, dass auch ein Kind (hier: 12 Jahre alt) die Verantwortung für seine Handlungen trägt. Der Junge hatte sich in einer Tauschbörse Computerspiele herunter- und heraufgeladen.Das Gericht verurteilte ihn zur Zahlung von rund 780 Euro für Abmahnkosten und 510 Euro Schadensersatz. Nach Ansicht des Gerichts müsse ein Schüler eines Gymnasiums im Alter von 12 Jahren, der von seinen Eltern im Hinblick auf die Internetnutzung ausreichend aufgeklärt wurde, erkennen können, welche Konsequenzen sein Handeln mit sich bringe. Eine mangelnde Einsichtsfähigkeit sei hier nicht zu erkennen.Der beklagte Schüler wurde zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten sowie zur Unterlassung...
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09.06.2015