Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
13.10.2015

1.500,- EUR Schmerzensgeld bei Cyber-Mobbing unter Kindern

Das Landgericht (LG) in Memmingen hat mit seinem Urteil vom 03.02.2015 unter dem Az. 21 O 1761/13 entschieden, dass einem Schüler, der unter einer Cybermobbing-Attacke seiner Mitschüler leiden musste, ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro beanspruchen kann. Außerdem könne auch ein Schüler zur Unterlassung verurteilt werden, wenn er massive Beleidigungen gegenüber einem Mitschüler äußert. Die Äußerungen, die zum Verfahren Anlass gaben, hätten vermuten lassen, dass die Schüler nicht eine Waldorfschule besucht hätten. Es gereichte dem Täter nicht zur Entlastung, dass der Gebrauch von Schimpfwörtern unter Kindern oft üblich sei. Eine Milderung lasse sich auch nicht daraus ableiten, dass Beleidigungen zu einer jugendtümlichen Sprache gehöre und jugendtypisch auch eine...