Mit Urteil vom 09.08.2016 hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Fußballverein 1. FC Köln einen Anspruch auf Löschung der Domain "fc.de" hat.Zum SachverhaltKlägerin ist der Fußballverein 1. FC Köln. Der Verein hat mehr als 70.000 Mitglieder und ist der viertgrößte Sportverein Deutschlands. Das Kürzel "FC" wird von der Klägerin in der Außendarstellung benutzt und wird auch in der Öffentlichkeit und in den Medien für die Benennung der Klägerin verwendet. Bei der F eG ist für den Beklagten die Domain "fc.de" registriert. Der Beklagte führt darunter keine eigene Webseite mit Inhalten sondern er bot die Domain der Klägerin und weiteren Fußballvereinen erfolglos zum Verkauf an. Er bot sie darüber hinaus auf der Verkaufsplattform G an. Die Klägerin macht geltend,...
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27.09.2016