Das OLG Koblenz hat entschieden, dass es sich bei wettbewerbsrechtlichen Abschluss-Schreiben nicht um ein einfaches Dokument handelt, auf dessen Grundlage lediglich eine 0,3-Gebühr zu ersetzen ist. Es handelt sich um ein Dokument, auf dessen Grundlage eine 1,0 Geschäftsgebühr erstattungsfähig ist.Dieses Abschluss-Schreiben führt die Erledigung des jeweiligen Rechtsstreites im einstweiligen Verfügungsverfahren herbei. Mit Unterzeichnung dieses Dokumentes erkennt der Schuldner nach vorheriger Aufforderung durch den Gläubiger als Anspruchsberechtigter die vom Gericht erlassene einstweilige Verfügung rechtsverbindlich an, um ein kostenintensives Hauptsacheverfahren zu vermeiden. Erfolgt dieses Abschluss-Schreiben anwaltlich, entstehen weitere Kosten. Aus diesem Grund sollte der...
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24.02.2015