Das Landgericht Köln hatte in einem Rechtsstreit wegen einer Urheberrechtsverletzung dem Beklagten die beantragte Prozesskostenhilfe versagt. Gegen die ablehnende Entscheidung hatte er sofortige Beschwerde eingelegt, mit der er beim OLG Köln teilweise Erfolg hatte.In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit war der Beklagte auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt worden. Anlass dafür war, dass er ein Lichtbild des Klägers auf seiner Internetseite eingestellt und damit öffentlich zugänglich gemacht hatte. Zwar hatte der Kläger grundsätzlich eine Möglichkeit zur kostenlosen öffentlichen Nutzung des Lichtbildes eingeräumt, jedoch nur unter der Bedingung, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt würden. In dem Prozess, in dem der Kläger einen urheberrechtlichen...
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13.08.2016