Das Landgericht Hamburg hat im Streit um die Zulässigkeit einer Rabattaktion des Anbieters myTaxi am 15.09.2015 ein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt. Bei Buchung eines Taxis über die App des Anbieters und Bezahlung des Fahrpreises per Kreditkarte oder Paypal wurde ein Rabatt in Höhe von 50 % versprochen. Besondere Bedeutung kommt dem Urteil vor allem deshalb zu, weil das Landgericht Stuttgart (Az. 44 O 23/15 KfH) mit Urteil vom 16.05.2015 zu dem Schluss gekommen ist, dass die Rabattaktion gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verstößt und daher nicht zulässig ist. Das Landgericht Hamburg kam nun zu einem anderen Urteil und erklärte das Vorgehen von myTaxi für rechtens. Geklagt hatte in beiden Fällen der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP). Das damalige...
Artikel
23.09.2015