„Knoppers“ schlägt „Knuss“ – die sich an das Original deutlich anlehnende Gesamtgestaltung des Nachahmungsprodukts rechtfertigt die Annahme einer unangemessenen Ausnutzung der Wertschätzung des Originalprodukts und die Untersagung des Vertriebs des Nachahmungsprodukts.
Der Lebensmittelmarkt ist hart umkämpft, Werbung mit hohen Kosten verbunden. So mancher Hersteller ist versucht, ein beliebtes eingeführtes Produkt nachzuahmen und in einer täuschend ähnlichen Verpackung auf den Markt zu bringen. Das gelingt nicht immer, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zeigt:
Die Antragstellerin nahm die Antragsgegnerin auf Unterlassung in Anspruch. Die Antragstellerin vertreibt seit drei Jahrzehnten die Waffelschnitte „Knoppers“. Die Antragsgegnerin, ein...
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28.01.2014