Aufgrund eines Urteils des Landgerichts Köln vom 05.03.2018, Az. 31 O 379/17 ist die Kennzeichnung von Waren mit eigens kreierten Symbolen eines Warenhauses unzulässig, wenn sich für den Verbraucher aus der Darstellung nicht erschließen lässt, ob die durch das Siegel garantierte Eigenschaft des Produkts auch tatsächlich gegeben ist.Galeria Kaufhof wirbt mit eigenem Symbol für ProdukteDer Entscheidung liegt die Gestaltung von Werbeaussagen für bestimmte Produkte durch Galeria Kaufhof (Beklagte) zugrunde. Die Warenhauskette kennzeichnete mehrere Artikel mit einem grünen Blatt und der Aufschrift „Natürlich Galeria“. Zur Erklärung dieses eigens kreierten Symbols gab das Unternehmen im Internet an, dass mit diesem nur solche Produkte versehen werden, welche besonders...
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09.08.2018