Im Februar 2015 sorgten die Richter der 3. Kammer des Ersten Bundesverfassungsgerichts-Senats mit einer Entscheidung, bei der es um eine Abwägung im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und (Polizisten-)Beleidigung ging, für bundesweites Medieninteresse. Im Sommer 2013 war es im niedersächsischen Weserbergland-Städtchen Bückeburg zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Polizisten des dortigen Polizeikommissariats und einer 18-jährigen Bückeburger Einwohnerin gekommen. Die junge Frau trug ein T-Shirt mit der Aufschrift „FCK CPS“. Dieses kryptische Kürzel dürfte den meisten Bürgern nicht geläufig sein und möglicherweise spontan einem bekannten Fußballclub aus Kaiserlautern zugeordnet werden. Tatsächlich bedeutet „FCK CPS“ das offensichtlich gegen Polizisten...
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11.05.2015