Vertreibt ein Onlinehandel Haushaltsgeräte wie Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlgeräte und Kühl-Gefriergeräte muss die Energieeffizienzklasse bereits vor der direkten Produktseite erscheinen, wenn zuvor Preise angeben werden. Das gilt für Angebotsbanner der Frontseite und Produkt-Übersichtsseiten. Zur Sachlage: Klägerin und Beklagte streiten vor dem Landgericht Mainz über die korrekte Angabe der Energieeffizienzklasse für Haushaltsgeräte im Onlineportal der Beklagten. Die Klägerin ist eine Einrichtung, die gemäß des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb berechtigt ist, Verbraucherinteressen zu schützen (§ 8 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb). In Vollmacht dessen erhebt sie Klage gegen die Betreiberin eines Onlinehandels...
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19.09.2014