Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
21.02.2015

“Zwei Taler nach Arztbesuch” zulässig

Das Landgericht (LG) in Bochum hat mit seinem Urteil vom 26.11.2014 unter dem Az. 13 O 137/14 entschieden, dass Werbung von Apotheken mit “Zwei Taler nach Arztbesuch” keinen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung darstelle. Es gebe keine Verbindung zwischen Vorlage eines Rezepts und dem Erwerb von Arzneimitteln und anderen Waren. Die Abmahnung der Klägerin sei aber in Bezug auf andere Werbeelemente (zu kleine Sternchenhinweise) berechtigt gewesen. Damit verurteilte das LG Bochum die Beklagte, rund 657 Euro an die Klägerin zu zahlen und wies die Klage im Übrigen ab. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu zahlen.Die Parteien sind Apotheker und betreiben jeweils ein Geschäft in Herne.Im Juli 2014 warb die Beklagte auf ihrer Homepage mit dem Text: "Neu bei uns: 2 Taler...