Die mittels Sternchenhinweis erfolgte ergänzende Korrektur einer Aussage ersetzt keine Unterlassungserklärung. Mit einem entsprechenden Urteil bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine in der Vorinstanz vom Frankfurt Landgericht (LG) gefällte Entscheidung und wies die Berufungsklage gegen eine der Beklagten auferlegte strafbewehrten Unterlassungserklärung zurück.Streitgegenstand dieses Falls waren Äußerungen, die in einer Radiosendung als unwahre Tatsachenbehauptungen wiedergegeben wurden. Die Klägerin beanstandete dabei die folgenden Aussagen:„Die X-Sympathisantin engagiert sich in einer (Volksgruppe) Frauengruppe in O1, die mutmaßlich vom Verfassungsschutz beobachtet wird“;„Wie bei den meisten (Volksgruppe) ist auch bei Adas Interesse an der...
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25.08.2014