Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
01.11.2013

“Individuelle” AGB gehen einbezogenen AGB vor

Im vorliegenden Rechtsstreit hatte das Gericht, bevor in die Hauptverhandlung eingetreten werden konnte, darüber zu entscheiden, welches Gericht für den Rechtsstreit überhaupt örtlich zuständig sei. Zur Klärung dieser Frage hatte das Gericht folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Klägerin und Beklagte sind jeweils Speditionsunternehmen, die einen Vertrag schlossen, in dem die Beklagte die Klägerin mit einem Frachttransport beauftragte.  Durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten wurde bei diesem Vertragsschluss unter anderem auch vereinbart, dass der Gerichtsstand für beide Vertragsteile, also für Klägerin und Beklagte, Düsseldorf sei. Eine solche Vereinbarung zwischen zwei Kaufleuten ist grundsätzlich zulässig und bedeutet, dass beide Teile Klagen vor...