Die Verwendung der Zeichenkette „Asos“ verletzt nicht die Markenrechte des Unternehmens „Anson's“ und stellt damit keinen Rechtsverstoß dar. Die stellte das OLG Hamburg in einem Urteil vom 11.12.2014 (Az. 3 U 108/12) fest und verwarf in der Folge die entsprechende Klage der Inhaberin der Geschäftskette „ANSON'S“ gegen das Konkurrenzunternehmen.Das Unternehmen ANSON'S betreibt dabei seit 1990 Bekleidungsgeschäfte für Herren in Deutschland. Im Rahmen dieser geschäftlichen Tätigkeit hatte sich ANSON'S zahlreiche Wortzeichen markenrechtlich schützen lassen. Hierzu gehören insbesondere die Wortmarken „ANSON'S“, „Anson's“ und „anson's“, aber auch verschiedene weitere Variationen dieser Zeichenketten. Die vorliegend Beklagte betreibt hingegen ein Geschäft über...
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17.03.2015