Der bislang bei Pauschalreisenanbietern gängigen Praxis, im Falle einer Namensänderung vor Reiseantritt horrende Gebühren zu fordern, hat das Landgericht München I in seinem Urteil vom 26.09.2013 einen Riegel vorgeschoben. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Firma FTI Touristik.
Diese verwendete auf ihrer Buchungsbestätigung eine Klausel, wonach bei einer Namensänderung Mehrkosten von bis zu 100% des Reisepreises oder mehr erhoben werden könnten.
Das Landgericht München I kam nun zu dem Ergebnis, dass eine solche Klausel den Verbraucher unangemessen benachteilige und daher nicht wirksam sei.
Mit ihrem Vorbringen, es handele sich bei dieser Klausel um keine allgemeine Geschäftsbedingung, sondern lediglich um einen Warnhinweis,...
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01.11.2013