Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschied am 19.02.2020, dass grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch hinsichtlich Behauptungen bestehe, die der Rechtsverfolgung dienen. Dies gelte auch in Verwaltungsverfahren und Verfahren vor der Rechtsanwaltskammer.Verstößt die Übersendung von Anwaltsschreiben an die Rechtsanwaltskammer gegen die DSGVO?Die Streitparteien waren Rechtsanwälte. Der Antragsgegner wandte sich an die Rechtsanwaltskammer wegen des Verdachts standeswidrigen Verhaltens des Antragstellers. Hintergrund war ein Schriftwechsel zwischen den Parteien, in dem es zu einigen unsachlichen Äußerungen kam. Die Rechtsanwaltskammer erteilte dem Antragsteller daraufhin eine Rüge. Dieser wiederum ging wegen der ohne seine Einwilligung gegenüber der Anwaltskammer erfolgten...
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29.09.2020