Das Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg hat mit seinem Urteil vom 22.01.2014, Aktenzeichen 3 U 191/13 entschieden, dass ein Lebensmittel nicht als Medikament gegen Allergien angepriesen werden darf.
Der Kläger begehrt Unterlassung bestimmter Werbeaussagen seitens der Beklagten. Diese stellt gesundheitsfördernde Produkte her und warb im Fernsehen dafür.
Das streitige Produkt wird auf der Verpackung als diätetisches Lebensmittel für medizinische Zwecke bezeichnet und in Kapselform angeboten. Laut Packungsbeilage sollen täglich zwei Kapseln eingenommen werden. Diese beinhalten Proteine, Kohlenhydrate, Fette sowie Citrusbioflavonoide, Astragalusextrakt, Hesperidin, Vitamin C, Quercetin und Zink.
Nachdem die Beklagte die begehrte Unterlassungserklärung nicht abgab, beantragte der...
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08.03.2014