Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die auszugsweise Verwendung von Inhalten und Daten aus ePapern durch einen Medienanalysedienst keine Urheberrechtsverletzung entsprechend dem Urheberschutzgesetz darstellt.Klägerin ist eine Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerin. Die Beklagte ist ein Medienanalyse- und Medienbeobachtungsdienstleister. Die Beklagte hatte schlagwortartige Zitate aus den von der Klägerin herausgegebenen ePapers in ihrer Eigenschaft als Medienanalysedient genutzt. Vorgerichtlich hatte die Klägerin die Prozessgegnerin darauf hingewiesen, dass die Verwendung dieser ePapers nur Verbrauchern zu nicht kommerziellen Zwecken und Unternehmern zu internen Zwecken gestattet sei. Sie nahm die Beklagte auf vertragliche Ansprüche und Urheberrechtsverletzung in Anspruch.Mit...
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19.03.2017