Im Juli dieses Jahres treten Neuregelungen in Kraft, die gegebenenfalls von Unternehmen zu beachten wären. 1. VerpackungsgesetzGegenwärtig müssen Unternehmen ( z.B. Hersteller und Händler) bevor sie mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (sog. systembeteiligungspflichtigen Verpackungen), bei einem bundesweitem Entsorgungssystem teilnehmen und sich damit finanziell an der Entsorgung dieser Verpackungen beteiligen.Im Weiteren wurden die Unternehmen, die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in den Verkehr bringen, dazu verpflichtet, sich bei dem öffentlich einsehbaren Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Dies ermöglicht insbesondere die Kontrolle darüber, ob sich ein Unternehmen tatsächlich...
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21.06.2022