Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 06.03.2015 entschieden, dass zwei Marken, welche in ihrem Namen dasselbe Wort enthalten, nicht zwingend als ähnlich anzusehen sind. Damit steht einer Eintragung als Marke beim zuständigen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) auch dann nichts entgegen, wenn dort bereits eine Marke mit einer auf den ersten Blick ähnlich lautenden Bezeichnung registriert ist. Im vorliegenden Fall hatte das EuG über die Ähnlichkeit der Markennamen "Black Jack TM" und "Black Track" zu entscheiden.Beide Bezeichnungen sind beim HABM unter anderem in der Klasse 28 des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen vom 15. Juni 1957 als geschützte Marke eingetragen. Die Eigentümerin der...
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06.07.2015