Der Bundesgerichtshof hat am 18.09.1013 durch Urteil zum Aktenzeichen I ZR 183/12 einen wettbewerbsrechtlichen Streit um die Befugnisse der gesetzlichen Krankenkassen entschieden. Als Kläger trat ein eingetragener Verein auf, dessen Aufgabe laut Satzung darin besteht, unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und dadurch gewerbliche Interessen seiner Mitglieder zu wahren.Geklagt wurde gegen eine gesetzliche Krankenversicherung, die zur Ergänzung ihrer gesetzlichen Leistungen Zusatzversicherungen privater Versicherungsanbieter an ihre Versicherten vermittelt. Die gesetzlichen Regeln für die Tätigkeit einer gesetzlichen Krankenkasse sind im 5. Buch des Sozialgesetzbuchs zusammengefasst. Die Vermittlung von Zusatzversicherungen, die von privaten Versicherungsträgern angeboten werden, ist...
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16.10.2015