Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 09.04.2015 unter dem Az. 6 U 110/14 entschieden, dass ein Rechtsschutzversicherer keine AGB-Klausel verwenden kann, derzufolge die Kostenübernahme für anwaltliche Beratung von einer vorherigen Mediation abhängig gemacht wird. Eine solche Vorgehensweise würde den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Dem Versicherungsnehmer würde die Klausel den Zugang zu einer für ihn kostenfreien Beratung erschweren. Damit hat das LG das Urteil der Vorinstanz nach Berufung seitens der Beklagten abgeändert und die Beklagte zur Unterlassung verurteilt, in ihren Rechtsschutzversicherungen Klauseln in ihren AGB in irgendeiner Form zu verwenden, die die Kostenübernahme im Schadensfall von einem vorangegangenen Versuch...
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16.05.2015