Handelt ein Versicherter bei der Abgabe seiner Widerspruchserklärung widersprüchlich und ist die Widerspruchsbelehrung des Versicherers außerdem korrekt, ist eine Police wirksam zustande gekommen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) ist das Vertrauen des Versicherers in den Bestand von Versicherungsverträgen in solchen Fällen schutzwürdig.In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Versicherungsnehmer mehrere Rentenversicherungsverträge (Policenmodell) mit einem Versicherer abgeschlossen. Die Verträge liefen einige Jahre, bevor sie durch den Versicherten gekündigt wurden. Nach Auszahlung des Rückkaufswerts durch den Versicherer, gab der Versicherte eine Widerspruchserklärung für die Verträge ab und verlangte die Rückzahlung der von ihm...
Artikel
09.07.2015