Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Verkäufer durch Verwendung einer „Spaßbieter“-Klausel in seinem Angebot auf eBay jedenfalls dann vom Höchstbietenden keine Vertragsstrafe verlangen kann, wenn dieser wegen Gründen vom Kaufvertrag zurücktritt, die zumindest nicht offensichtlich ausgeschlossen sind.Versteigerung eines Pkw auf eBay mit dem Hinweis auf eine Vertragsstrafe für „Spaßbieter“Auf der online-Auktionsplattform eBay bot der Kläger seinen Pkw mit der Beschreibung zum Kauf an, der Wagen sei u. a. „fehlerfrei“ und habe einen „neuen TÜV/AU“. Zudem wies er am Ende des Angebotstexts auf Folgendes hin: „Spaßbieter zahlen 20 % des KP“. Der Beklagte ersteigerte den Pkw als Höchstbietender. Anschließend ließ der Kläger das Fahrzeug beim...
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16.08.2016