Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
15.07.2014

"Sie haben gewonnen" - Absender muss zahlen

"Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!" Ein Schreiben mit einer solchen vermeintlich frohen Botschaft hatten viele schon einmal in Ihrem Briefkasten - in der Regel, ohne überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben. Tatsächlich sollen die Empfänger häufig lediglich zu einer Teilnahme an einer sogenannten Kaffeefahrt geködert werden, den versprochenen Gewinn bekommen sie nicht zu sehen. "Mit mir nicht", dachte sich eine Frau aus Niedersachen, der bereits 2007 mit einer solchen Gewinninformation 20.000 Euro zugesagt worden waren. Sie zog vor das Oberlandesgericht Oldenburg und hatte Erfolg (Urteil vom 27.06.2014, Az. 11 U 23/11). Dabei half es dem Verantwortlichen auch nicht, dass er als Absender eine nicht existierende Firma angegeben hatte. "Großes Deutschland...