Die Werbung für eine SMS-Flatrate gilt nicht als irreführend, wenn die Anzahl der Frei-SMS auf 3000 begrenzt ist und der Anbieter auf diese Beschränkung hinweist. Dieses Urteil fällte das Landgericht (LG) Kiel am 19. September 2013 (Az. 14 O 91/13).In dem betreffenden Streitfall hatte ein Verfügungskläger die Werbung der Beklagten für ihr Angebot einer SMS-Flatrate im Rahmen einer Allnet-Sparflat als irreführend angesehen, weil sich in dem Angebot der Zusatz fand, dass die Zahl der zu versendeten Frei-SMS auf 3000 beschränkt war. Zudem bemängelte der Kläger, dass der Hinweis auf die Beschränkung nicht deutlich genug erfolgt sei, da eine entsprechende Erklärung erst auf einer Unterseite des Angebots gegeben wurde.Vor dem Kieler LG beantragte der Verfügungskläger daher, der...
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20.10.2014