Das „Nachschieben“ eines weiteren Kündigungsgrundes kann dazu führen, dass ein gekündigter Mitarbeiter im Kündigungsschutzverfahren gewinnt, während er ansonsten vermutlich verloren hatte. In dem Fall, über den das LAG Frankfurt zu entscheiden hatte, hatte das Unternehmen die Kündigung eines Produktionsleiters zunächst mit der Verlegung der Produktion an einen anderen Standort begründet und den Betriebsrat ordnungsgemäß angehört. Als der Arbeitgeber die Kündigung dann im Kündigungsschutzverfahren zusätzlich mit der Umorganisation der Produktionsleitungsebene begründete, fehlte für diesen Kündigungsgrund die obligatorische Anhörung des Betriebsrats, so dass die Klage im Ergebnis erfolgreich war.
Urteil des LAG Frankfurt vom 30.08.2012
14 Sa 683/11
jurisPR-ArbR 4/2013, Anm. 1