Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
07.07.2015

"Made in Germany" heißt "Made in Germany"

Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hat mit seinem Urteil vom 28.11.2013 unter dem Az. 4 U 81/13 entschieden, dass Kondome in Deutschland hergestellt werden müssen, wenn "Made in Germany" auf der Packung steht oder im Internet mit diesem Slogan geworben wird. Es reicht nicht aus, wenn die Produkte in Deutschland verpackt und geprüft wurden, nachdem sie im Ausland hergestellt worden seien. Es werde ansonsten eine Fehlvorstellung beim Verbraucher ausgelöst, die eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG darstelle.Denn der Verbraucher gehe davon aus, dass die Aufschrift „Made in Germany“ bedeutet, dass die wesentlichen Fertigungsschritte in Deutschland vorgenommen wurden. Die bloße Prüfung und Verpackung stelle keinen Herstellungsschritt dar, weil sie eine bereits abgeschlossene...