Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Beschluss vom 16.06.2015 unter dem Az. 6 U 26/15 entschieden, dass der Werbeslogan "Kein Netz ist keine Ausrede mehr" beim Verbraucher nicht den falschen Eindruck erzeugt, dass vollständige Netzabdeckung im gesamten Bundesgebiet vom Anbieter versprochen wird.Dem Verbraucher sei es nach Ansicht des Gerichts nämlich bekannt, dass es keine technische Möglichkeit gibt, die üblichen Funklöcher zu verhindern.Damit hat das OLG die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen. Die Parteien sind Wettbewerber in der Telekommunikationsbranche. Die Beklagte ist Anbieter von Mobil-und Internetprodukten für Endkunden. Sie verkauft unter anderem die so genannte „X Allnet Flat“, mit der ein Verbraucher...
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21.07.2015